Organisatorische Maßnahmen


Wie in der Kassenrichtlinie empfohlen, ist die freiwillige Belegerteilung für jeden Geschäftsfall eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit des E131-Systems. Pro Geschäftsvorfall werden dabei eine Geschäftsvorfallnummer und eine Prüfsumme auf den Beleg geschrieben
. Die Geschäftsvorfallnummer dient dazu, den Beleg jederzeit wieder in den elektronischen Aufzeichnungen finden zu können. Die Prüfsumme stellt den Manipulationsschutz dar.  Hierbei wurde großes Augenmerk auf die Gestaltung der Prüfsummenberechnung gelegt

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Um die Maßnahmen transparent und kontrollierbar zu machen, wird empfohlen, die Einrichtung, welche die Prüfsumme berechnet und das Geschäftsvorfallprotokoll schreibt, von der eigenen Verarbeitungssoftware (zB Kassensystem) zu trennen. Die stellt zugleich das Radierverbot sicher
. Dieser abgetrennte Teil wird als Einrichtung nach §131 (E131) beschrieben.