PDF-Download AGB_fiskaltrust_24.05.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Services der
fiskaltrust consulting gmbh, Lemböckgasse 49, 1230 Wien,
Firmenbuchnummer: FN 411800 p, (in der Folge „fiskaltrust“)
Durch die Nutzung der Einrichtungen von fiskaltrust kommt ein Vertragsverhältnis zustande, sofern ein solches nicht bereits bestanden hat. Leistungsverpflichtungen werden gesondert vereinbart.
- Sofern der Nutzer den Vertrag für einen Dritten (also eine vom Nutzer verschiedene juristische oder natürliche Person als Vertragsnehmer) abgeschlossen hat, erklärt der Nutzer, dass er für den Vertragsabschluss durch den Dritten berechtigt war und dieser in alle Vertragspflichten eintritt. Der Nutzer wird fortan als Vertragsnehmer bezeichnet, soweit er niemanden vertritt. Ansonsten wird der Vertretene als Vertragsnehmer bezeichnet.
- Der Nutzer gibt im Zuge der Vertragserrichtung Daten über sich und den Vertragsnehmer und beider Erreichbarkeit bekannt und erklärt, dass er die von ihm bekannt gegebenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen richtig erteilt hat. Der Nutzer und der Vertragsnehmer sind verpflichtet, Änderungen ihrer Daten unverzüglich bekannt zu geben.
- Erklärungen gegenüber Nutzer oder Vertragsnehmer erfolgen an die zuletzt bekannt gegebene oder die von fiskaltrust ermittelte Adresse und gelten als zugegangen
- Der Nutzer ermächtigt fiskaltrust, diese Daten im Bedarfsfall richtig zu stellen.
- fiskaltrust ist berechtigt, dem Nutzer und dem Vertragsnehmer für fehlerhafte Bekanntgaben pro Fall einen verschuldensunabhängigen Pauschalaufwand von 100 EUR zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schäden bleibt hiervon unberührt.
- Der Nutzer erteilt fiskaltrust die Genehmigung, diese Daten zu speichern und für die Erfordernisse ihrer Geschäftstätigkeit zu verarbeiten.
Die Speicherdauer von Stamm- und Kontaktdaten des Nutzers sowie IP-Adressen der jeweiligen Datenkommunikationsverbindung bestimmt sich wie folgt.
Bei Vertragsbeziehungen ohne Aufbewahrungsvereinbarung beträgt die Frist sieben Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nach Auflösung der Geschäftsbeziehung.
Bei Vertragsbeziehungen mit Aufbewahrungsvereinbarung wird diese Frist auf elf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres nach Auflösung der Geschäftsbeziehung erstreckt.
Dem Nutzer ist bekannt, dass durch den Vertragsabschluss Vertragsfolgen, darunter insbesondere Dauerschuldverhältnisse, entstehen können.
Personenbezogene Daten des Nutzers, die über Stamm- und Kontaktdaten hinausgehen, dürfen vom Nutzer nicht über die Datenschnittstelle der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung an fiskaltrust übertragen werden. - Beendigung des Vertragsverhältnisses: Beide Vertragsteile können vorliegenden Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsende aufkündigen sofern nicht andere Vereinbarungen dem entgegenstehen
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. fiskaltrust ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Vertragsnehmer aufzulösen a) bei erheblichen Mängeln in den Angaben des Nutzers oder Vertragsnehmers ex tunc aufzulösen. b) bei mangelnder Bonität des Vertragsnehmers jederzeit per sofort
. c) per sofort, wenn Nutzer oder Vertragsnehmer fiskaltrust Schaden zufügt - Der Nutzer und der Vertragsnehmer nehmen zur Kenntnis, dass alle Preisangaben von fiskaltrust auf deren Internetseite verbindlich veröffentlicht werden. Preise, die in Dauerschuldverhältnissen angewandt werden, werden ab dem 1. Jänner 2018 jeweils zum 1. Jänner jedes Kalenderjahres gemäß dem Verbraucherpreisindex 2015 angepasst. Als Basisjahr wird das Jahr 2016 angewandt. Sofern die Statistik Austria den Verbraucherpreisindex 2015 nicht mehr fortführt, wird der an dessen Stelle tretende Index angewandt. Umsatzsteuer wird nach dem jeweiligen gesetzlichen Satz verrechnet. Datenübergaben an Behörden und Gerichte zu denen der Vertragsnehmer verpflichtet ist, werden von ihm selbst und ohne Mitwirkung von fiskaltrust vorgenommen. Die Mitwirkung von fiskaltrust setzt eine schriftliche Entgeltvereinbarung voraus.
- Der Nutzer sowie der Vertragsnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Weitergabe von Zugangsinformationen für Dienste von fiskaltrust – z.B. Username und Passwort – an Dritte vertraglich ausgeschlossen ist. Für jede derartige Weitergabe gilt eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, Vertragsstrafe, von 1.000 EUR als vereinbart. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schäden bleibt hiervon unberührt. Die Bestimmungen des Zugangskontrollgesetzes gelten sinngemäß.
- fiskaltrust haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich im Zuge der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von fiskaltrust oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben.
- fiskaltrust ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit sowohl dem Nutzer als auch dem Vertragsnehmer Newsletter und andere Informationen über elektronische Transportmedien, insbesondere über E-Mail, zu senden. Diese Berechtigung gilt auch für den Fall, dass der Nutzer oder der Vertragsnehmer in der Liste nach § 7 Absatz 2 E-Commerce-Gesetz eingetragen ist.
- Der Nutzer und der Vertragsnehmer sind berechtigt, die Zustimmung zur Zusendung elektronisch übersandten Informationen für jene Situationen zurück zu ziehen, in welcher das Telekommunikationsgesetz derartige Abmeldungen vorsieht. Die Abmeldung tritt fünf Werktage nach dem nachweislichen Eingang der Zustellung an fiskaltrust in Kraft.
- Änderungen dieses Vertrages können nur schriftlich erfolgen.
- Auf die vorliegende Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht sowie unmittelbar anzuwendendes EU-Recht zur Anwendung
. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart. - fiskaltrust haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. fiskaltrust ist nicht verantwortlich, wenn ein Dritter an Daten gelangt, sie verwendet oder sie verändert.
- fiskaltrust gewährleistet keine wie auch immer geartete Verfügbarkeit ihrer Leistungen.
- Weder der Nutzer noch der Vertragsnehmer sind berechtigt, Rechte aus dieser Vereinbarung weiter zu geben.
- fiskaltrust schließt nur zu vorliegenden Bedingungen ab.
- fiskaltrust ist berechtigt, vorliegende Bedingungen durch Veröffentlichung auf ihrer Website einseitig abzuändern, sofern das Wesen dieser Bedingungen dadurch erhalten bleibt.
- Vertragsnehmer stimmen widerruflich zu, dass die eigenen, von ihnen hierfür im fiskaltrust-Portal selbst freigegebenen Stammdaten auf der Website www.fiskaltrust.at veröffentlicht werden. Der Vorgang des Widerrufs kann ebendort vorgenommen werden.
fiskaltrust consulting gmbh, Stand 24. Mai 2018