fiskaltrust – Rechtsgrundlagen



fiskaltrust erfüllt diverse internationale Fiskalisierungen

Mit der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung können verschiedene Fiskalisierungs-Vorschriften erfüllt werden.

Das Interface bleibt immer gleich – und muss daher nur einmal in die Kassensoftware eingebunden werden.

Registrierkassenpflicht in Österreich 

Interne Informationen für fiskaltrust.Partner:

Information des BMF

Gesetze

Verordnungen

Formulare

Erlässe

Signatur- und Siegelerstellungseinheit

Datenschutz

Rechtsgrundlagen zur ordnungsgemäßen Aufzeichnungssystemen

FinanzPolizei-Checklisten

Weitere Informationen

Problemlösung – Registrierkassensicherheit in Österreich

Bereits vor 2016 forderten die Bundesabgabenordnung (BAO), die Barbewegungsverordnung und die Kassenrichtlinie 2012, dass Kassen- und Abrechnungssystemen bestimmte Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungen (GOB) zu erfüllen haben.
(Dies gilt für Österreich. In anderen Ländern gibt es diverse abweichende Bestimmungen.)

  • Der Vorgänger der fiskaltrust.Sicherheitseinrichtung ist seit 2012 im Echtbetrieb.

Registrierkassensicherheitsverordnung

Das Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt ab 2016 die Registrierkassenpflicht bzw

As a result of the distortion and dilatation of the hepatocytes and their central vein, the haematopoietic function of the liver may have been highly affected as a result of probable toxic effect of Sildenafil citrate.or maintaining an erection. Aetiologic factors for erectile cialis online.

. ab 1.4.2017 die Sicherheitseinrichtung mit Belegsignatur

Als technische und organisatorische Maßnahmen ist die „inhaltsgliche, vollständige und geordnete Wiedergabe aller Bücher und Aufzeichnungen“ vorgeschrieben. Dies gilt auch für datenträgergestützte oder datenbankbasierte Systeme, bei denen die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung (GODV) keine triviale Aufgabe ist und in der Vergangenheit immer wieder zu Rechtsunsicherheit bei Herstellern und Anwendern oder es bei „Fehlern“ sogar zu (hohen) Steuernachzahlungen gekommen ist. Daher wurde fiskaltrust (ehem. E131) zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Herstellern seit 2010 entwickelt.

Durch die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) 2015 wurden bestimmte technische Maßnahmen und Abläufe für Kassen- und Abrechnungssysteme festgelegt, welche zum Teil seit 1.1.2016 bzw. zur Gänze ab 1.4.2017 (lt. Ministerratsbeschluss) umgesetzt werden müssen. Es wird vorgeschrieben, dass jeder Beleg über einen Barumsatz eine kryptografische Signatur erhalten soll, welche einen Zusammenhang mit der Signatur des letzten Belegs hat und dass ein Datenerfassungsprotokoll (RKSV-DEP) mit einem Summenspeicher zu führen ist.

In diese detaillierten, technischen Vorgaben lauern diverse Gefahren. Beispielsweise sollten Kassen- und Abrechnungssysteme schnell und dynamisch auf branchenspezifische Geschäftsmodelle angepasst werden können. Dabei kann es leicht passieren, dass das enge Korsett der Vorschriften verletzt wird.

Da es – mit Ausnahme der geschlossenen Gesamtsysteme – keine Zertifizierung der Systeme durch die Finanzverwaltung gibt, ist die Gefahr dass es bei einer Betriebsprüfung zu einer unangenehmen und mitunter teuren Überraschungen vorhanden.