Übersicht
E131 ist eine Softwarelösung, welche eindeutige Prüfsummen berechnet und in Echtzeit ein Geschäftsvorfallprotokoll in einem Datenfile festschreibt, welches auch im Zuge einer Sofortmaßnahme der Finanzverwaltung kontrollierbar ist.
Eigendaten der Einrichtung E131
Datum/Uhrzeit
Datum und Uhrzeit werden von der Einrichtung selbst in die Prüfsumme einberechnet und müssen nicht über die Schnittstelle empfangen werden. Periodisch oder beim Start von E131 werden Datum und Uhrzeit mit dem Internet abgestimmt, unabhängig von der Client-PC Zeit.
Laufende Geschäftsvorfallnummer
Die laufende Geschäftsvorfallnummer ist ein einfaches, auch vom Menschen lesbares Vollständigkeitsmerkmal. Die letzte vergebene Geschäftsvorfallnummer wird in E131 dauerhaft gespeichert, bei einer neuerlichen Anfrage wird diese um eins erhöht und an den Client-PC zurückgegeben.
Laufende Summe aus allen Geschäftsvorfällen
Die laufende Summe aus allen Anfragen wird in E131 dauerhaft gespeichert und ist aus der Prüfsumme rückrechenbar. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Kontrollfähigkeit der Einrichtung nach §131 laut Kassenrichtlinie 2012 und wird im folgenden näher beschrieben. Bei jeder Anfrage wird dieser Summenspeicher um die Belegsumme der Anfrage erhöht.
UID-Nummer
Die UID Nummer ist ein Identifizierungsmerkmal des Steuerpflichtigen
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.
Datenschlüssel, Initialvektor
Der Datenschlüssel und der Initialvektor werden zur Verschlüsselung und Entschlüsselung der Prüfsumme benötigt
. Unter //www.sysdev4u.at/e131 kann mit Hilfe des Datenschlüssels und des Initialvektors die Prüfsumme jederzeit in eine lesbare Belegnummer, Belegsumme und laufende Summe aus allen Geschäftsfällen umgewandelt werden.
Anfragedaten an E131
Anfragekennung
Identifizierungsmerkmal aus dem verarbeitenden System.
Belegsumme
Die Belegsumme ist ein Pflichtfeld bei einer Anfrage, da diese zur Summenbildung benötigt wird
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.
Antwortdaten von E131
Anfragekennung
Übergebene Anfragekennung zur Zuordnung im verarbeitenden System.
Geschäftsvorfallnummer
Die Geschäftsvorfallnummer ist automatisch fortschreitend und wird in beiden Systemen, Verarbeitungssoftware und E131 gespeichert. Die Kassenrichtlinie 2012 fordert einen Ausdruck am Beleg.
Prüfsumme
Neben der freiwilligen Belegerteilung ist die berechnete Prüfsumme ist ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Ordnungsmäßigkeitsvermutung und soll in der Verarbeitungssoftware gespeichert werden und auf den Beleg gedruckt werden. Der Ausdruck des Belegs dient zur Realisierung des Radierverbots und zusätzlich wird die Vollständigkeit dieses und der vorhergehenden Belege durch die laufende Geschäftsvorfallsumme sichergestellt. Das nachträgliche Ändern der Prüfsumme, des Belegs und aller vorhergehenden Belege ist dadurch unmöglich.
Protokolldaten von E131
Beschaffenheit
Mit jedem Anfrage/Antwort Durchgang wird eine Protokolleintragung erstellt. Die Protokolldaten werden einerseits strukturiert gespeichert und andererseits in einem sequenziellen Datenstrom.
Parallel zum sequenziellen Datenstrom können eine oder mehrere Sicherungen dessen bestehen, beispielsweise auf einer SD-Karte oder USB-Stick um Ad-Hoc Kontrollen durch die Finanzverwaltung möglich zu machen.
Inhalt
Inhaltlich werden Anfragekennung, laufende Geschäftsvorfallnummer, laufende Geschäftsvorfallsumme, Belegsumme, Datum/Uhrzeit, UID Nummer und Prüfsumme protokolliert.
Prüfsumme
Die Prüfsumme besteht aus der laufenden Geschäftsvorfallnummer, Belegsumme und der laufenden Geschäftsvorfallsumme. Mit dem Datenschlüssel und dem Initialvektor wird die Prüfsumme für die Öffentlichkeit unleserlich gemacht, da diese auf die Belege gedruckt wird.
Durch die Nutzung der laufenden Geschäftsvorfallsumme ist die Prüfsumme nicht nur ein Garant für die Richtigkeit und Unveränderbarkeit eines einzelnen Belegs, sondern sichert auch alle vorhergehenden Belege gegen eine summenmäßige Veränderung. Dadurch kann ein einzelner ausgedruckter Beleg mit einer Prüfsumme darauf auch die Vollständigkeit aller vorherigen Belege garantieren.