Das E131-Lösungskonzept (V 2.0) / seit 2006 bis 03/2017 zulässig


Problemstellung

Die Bundesabgabenordnung (BAO), die Barbewegungs-Verordnung und die Kassenrichtlinie 2012 fordern (ab 2006 bis 2015) von Kassen- und Abrechnungssystemen bestimmte Eigenschaften der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführungen (GOB).

Die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe aller Bücher und Aufzeichnungen auf Datenträger soll bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet sein. Die vollständige und richtig Erfassung und Wiedergabe soll durch eine entsprechende Einrichtung (E131) gesichert werden
.

Nur durch technische und organisatorische Maßnahmen der E131 kann die Gesetzeskonformität gewährleistet werden.

Nahezu jedes moderne EDV-System arbeitet mit einer komplexen Datenbank, in der eine Vielzahl von Vorgängen gespeichert und verarbeitet werden. Oftmals werden Schnittstellen mit anderen Systemen betrieben, welche einzelne – mitunter automatisierte – Verarbeitungsschritte durchführen
. Die Prüfung jedes einzelnen Datensatzes einer Datenbank und jedes einzelnen Verarbeitungsschrittes in verschiedenen Varianten ist eine sehr zeitintensive Aufgabe und nur Personen mit detaillierten Kenntnissen über das zu prüfende System ist es möglich, Abweichungen festzustellen. Durch E131 soll die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen soll erleichtert und dadurch die Rechtssicherheit erhöht werden.

Lösungskonzept

Das Gesamtsystem wird zum Zeitpunkt des Abschlusses eines jeden Geschäftsvorfalles gesichert. Die Definition eines Geschäftsvorfalls erfolgte (in der V2.0) entsprechend der Kassenrichtlinie 2012.

Zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird bei jedem Geschäftsvorfall folgende Prozedur durchlaufen:

  1. Abschluss eines Geschäftsvorfalls und Eintragung in die Kassensystem-Datenbank: Der Betrag und die Referenznummer des Geschäftsvorfalls werden an den E131-Dienst gesendet.
  2. Der E131-Dienst speichert die Belegdaten, erstellt und speichert eine fortlaufende Belegnummer und erhöht den internen Gesamtsummenspeicher um den Betrag des Geschäftsvorfalls. Eine verschlüsselte Signatur wird erstellt und gespeichert. Alle Daten werden strukturiert in eine interne Datenbank gespeichert und parallel dazu auch in Log-Dateien im Text-Format (DEP)

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    . Eine dieser Log-Dateien kann beispielsweise auf einem USB-Stick ausgelagert werden, sodass eine jederzeitige Überprüfungsmöglichkeit durch die Finanzpolizei gegeben ist. Es werden die Belegdaten und die Signatur an das Kassensystem zurückgegeben.

  3. Das Kassensystem speichert Belegnummer und Signatur zum Geschäftsvorfall.
  4. Ausdruck oder elektronische Zurverfügungstellung des Belegs mit der vollständigen Signatur. Die Signatur kann mit den Belegdaten im Klartext oder in einem QR-Code dargestellt werden.
  5. Die Daten werden zeitnah aus der in Echtzeit mitlaufenden Log-Datei in einem Online-Speicher (E-Tresor) archiviert.

Dadurch wird die Einhaltung aller Vorschriften entsprechend dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006, der Barbewegungsverordnung sowie der Kassenrichtlinie garantiert.