DSGVO-Stellungnahme: Wie fiskaltrust mit personenbezogenen Daten umgeht und ob wir Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen unterschreiben

fiskaltrust hat im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung bereits Anfragen erhalten, wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen und ob wir Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen unterfertigen.

Wir möchten dazu klarstellen, dass in unserem Geschäftsmodell die Übertragung personenbezogener Daten ausdrücklich ausgeschlossen ist und daher die Datenschutzgrundverordnung keine Anwendung findet.

Die Stamm- und Kontaktdaten unserer Nutzer verarbeiten mit dem Rechtsgrund der Erfüllung des Vertrages als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und nicht als Auftragsverarbeiter.

Es besteht daher keine rechtliche Grundlage zum Abschluss bzw. Unterschrift einer Auftragsverarbeiter-Vereinbarung.

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